Rechtsprechung
RG, 03.04.1907 - Rep. V. 54/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
1. Hat, wenn die Wirksamkeit eines zur Beilegung eines anhängigen Rechtsstreits abgeschlossenen Vergleichs streitig wird, die Entscheidung hierüber in demselben Rechtsstreite zu erfolgen? 2. Findet gegen den Beschluß, durch den im Falle zu 1 die weitere Verhandlung der ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Prozessvergleich; Ablehnung weiterer Verhandlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 65, 420
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.09.1958 - VII ZR 198/57
angefochtener Prozeßvergleich - § 160 Abs. 3 Nr. 1 ZPO, § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § …
Das Reichsgericht hat im Gegensatz hierzu, wenn auch mit gelegentlichen Abweichungen, die Ansicht vertreten, grundsätzlich müsse der Streit um die Wirksamkeit der Anfechtung eines gerichtlichen Vergleichs wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung ebenso wie der Streit um die aus einem anderen Grunde, z. B. wegen Sittenwidrigkeit oder wegen Geschäftsunfähigkeit eines Vergleichspartners, geltend gemachte Nichtigkeit eines Prozeßvergleichs in einem besonderen Rechtsstreit durchgeführt werden (RGZ 65, 420; 78, 286, 288; 106, 312, 314 f; 141, 104, 106 f).Ausnahmsweise hat es die Fortsetzung des bisherigen Prozesses dann zugelassen, wenn sich der Streit über die Gültigkeit des Vergleichs in einer Rechtsfrage erschöpft oder wenn die Entscheidung darüber von unstreitigen oder sonst keiner besonderen Beweiserhebung bedürftigen Tatsachen abhängt (RGZ 65, 420; RG bei Gruchot 50, 425, 428; vgl. auch RGZ 162, 198, 199 f).
Den Grundsatz, daß über die Rechtsgültigkeit eines Vergleichs, dessen Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit geltend gemacht ist, in einem besonderen Rechtsstreit zu entscheiden sei, hat das Reichsgericht im übrigen selbst durchbrochen; denn es hat die Fortsetzung des bisherigen Verfahrens trotz Abschlusses eines Vergleichs für zulässig erklärt, wenn sich die Entscheidung in einer Rechtsfrage erschöpfe oder wenn sie von unstreitigen oder sonst keiner besonderen Beweiserhebung bedürftigen Tatsachen abhänge (RGZ 65, 420, 422; 78, 286, 289; 106, 312, 315 f).
- BSG, 27.06.1958 - 4 RJ 7/57
Anspruch auf Gewährung von Witwenrente auf Grund eines Prozessvergleichs - …
Es bestehen daher keine Bedenken, der im Zivilprozeß herrschenden Meinung auch im sozialgerichtlichen Verfahren zu folgen (Stein-Jonas a.a.O. § 794 II 3 a; Rosenberg a.a.O. § 128 III/3; Baumbach a.a.O. Anm. 6 B zu Anh. § 307; zweifelnd RG.-Räte-Kommentar, 10. Aufl., Anm. 11 d zu § 779; anders die Rechtsprechung des ehemaligen Reichsgerichts, RGZ. 65, 420; 78, 288; 106, 312; 141, 106; 142, 5; wenn auch zuletzt in RGZ. 162, 200 ebenso wie der BGH. - OLG Bremen, 11.08.1980 - 5 WF 78/80
Ansetzen eines Termins zur mündlichen Verhandlung ; Voraussetzungen für den …
Dessen ungeachtet ist die schlechthin zum Ausdruck gebrachte Verweigerung, überhaupt einen Termin anzusetzen, beschwerdefähig (vgl. RGZ 65, 420; OLG Stuttgart FamRZ 1973, 385, 386 mwN; OLG Frankfurt NJW 1974, 1715; 1978, 919;… Pohle in Stein/Jonas, ZPO 19. Aufl. § 216 II 8;… Baumbach/Hartmann, ZPO 38. Aufl. § 216 Anm. E mwN).